Hinweise
§ 26c.
Als Hinweise sind einzutragen
- 1. die Staatsangehörigkeit der Partnerschaftswerber;
- 2. die letzte frühere und die erste spätere Eheschließung des eingetragenen Partners oder der eingetragenen Partner;
- 3. die letzte frühere und die erste spätere Begründung einer eingetragenen Partnerschaft;
- 4. jede Änderung der Staatsangehörigkeit der eingetragenen Partner.
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2025
Gesetzesnummer
10005556
Dokumentnummer
NOR40113218
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