Prozessschritte
§ 26
Das Monitoring und Berichtswesen hat in folgenden klar voneinander getrennten Prozessschritten zu erfolgen:
- 1. Das Monitoring (Datensammlung, Aufbereitung und Auswertung) erfolgt durch die gemäß § 5 Abs. 1a des Bundesgesetzes über die Gesundheit Österreich GmbH – GÖGG, BGBl. I Nr. 132/2006, eingerichtete Tochtergesellschaft der Gesundheit Österreich GmbH. Die so gewonnenen Daten samt Aufbereitung und Auswertung sind an die jeweilige Landes-Zielsteuerungskommission zur Stellungnahme zu übermitteln.
- 2. Die Abnahme des Monitoringberichts einschließlich der von der jeweiligen Landes-Zielsteuerungskommission erarbeiteten handlungsleitenden Empfehlungen erfolgt unter Berücksichtigung der Stellungnahmen durch die Bundes-Zielsteuerungskommission.
- 3. Die Bundes-Zielsteuerungskommission hat den Monitoringbericht einschließlich der handlungsleitenden Empfehlungen und der Stellungnahmen an die Landes-Zielsteuerungskommissionen zu übermitteln.
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