§ 26 Erzeuger-Rahmenbedingungen-Verordnung

Alte FassungIn Kraft seit 15.10.2015

Umrechnungsfaktor

§ 26.

Erfolgt die Ersterfassung der Milch in Liter, ist mit dem Faktor 1,025 auf Kilogramm umzurechnen. Die auf eine Nachkommastelle in Kilogramm erfassten Milchliefermengen eines Milcherzeugers sind monatlich zusammenzuzählen und auf ganze Kilogramm kaufmännisch zu runden.

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2021

Gesetzesnummer

20009330

Dokumentnummer

NOR40175636

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