Fassung zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 188/1945
§ 25
Streit über die Bindung
Bei Streit oder Ungewißheit darüber, ob ein Vermögen oder einzelne Vermögensgegenstände fideikommissarisch gebunden sind oder fideikommissarisch gebunden waren, entscheidet das Fideikommißgericht.
Fassung zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 188/1945
Zuletzt aktualisiert am
28.08.2023
Gesetzesnummer
10001873
Dokumentnummer
NOR12024637
alte Dokumentnummer
N2193810213S
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)