Logopädisch-phoniatrisch-audiometrischer Dienst
§ 25
(1) § 25.Die Ausbildung an Schulen für den logopädischphoniatrisch-audiometrischen Dienst hat eine grundlegende Kenntnis der Behandlung von Sprach- und Stimmstörungen zu vermitteln. Die Ausbildung hat darauf abzuzielen, die Schüler(innen) durch theoretischen und praktischen Unterricht so weit in den Behandlungsmethoden auf diesem Gebiete, insbesondere elektrotherapeutischer Methoden, einschlägiger Massagemaßnahmen, Rehabilitationsübungen der Artikulation, Atemübungen, stimm- und sprachheilkundlicher Maßnahmen, zu unterweisen, daß sie bei Ausübung ihres Berufes als diplomierte Logopädinnen (Logopäden) allen ärztlichen Anordnungen voll nachkommen können. Das Lehrziel in den einzelnen Unterrichtsfächern ist auf dieses Ausbildungsziel auszurichten.
(2) Die theoretische Ausbildung im logopädisch-phoniatrischaudiometrischen Dienst hat die in der Anlage 6, Teil A angeführten Unterrichtsfächer zu enthalten.
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