Abdecker
§ 254.
Der Konzessionspflicht unterliegt die Beseitigung von Tierkadavern und tierischen Abfällen durch Verscharren auf bestimmten Plätzen, durch Verbrennen oder auf chemischem Wege und die Tötung von zur Vertilgung bestimmten Tieren.
Zuletzt aktualisiert am
07.06.2023
Gesetzesnummer
10006402
Dokumentnummer
NOR12070241
alte Dokumentnummer
N5197418640S
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