§ 24e KBGG

Zukünftige FassungIn Kraft seit 01.1.2026

Anzuwendende Bestimmungen

§ 24e.

§ 1, § 2 Abs. 6 bis 8, § 4, § 4a, § 5b, § 6, § 7 Abs. 1, § 8, § 8a Abs. 1 sowie Abschnitte 5a bis 12 sind neben dem pauschalen Kinderbetreuungsgeld als Konto auch auf das Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens anzuwenden. Ein Umstieg von Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens auf das pauschale Kinderbetreuungsgeld als Konto oder umgekehrt ist ausgenommen im Fall des § 26a dritter Satz nicht möglich. Abweichend von § 42 gilt das Kinderbetreuungsgeld nach diesem Abschnitt als Einkommen des beziehenden Elternteiles und mindert dessen Unterhaltsansprüche.

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2023

Gesetzesnummer

20001474

Dokumentnummer

NOR40254088

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