§ 24 UUG 2005

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2006

Nicht formell aufgehoben, siehe jedoch Textgegenüberstellung der Regierungsvorlage und Inhaltsverzeichnis der Novelle BGBl. I Nr. 40/2012; erscheint auch durch diese Novelle materiell derogiert.

6. Abschnitt

Schlussbestimmungen Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft

§ 24.

Mit diesem Bundesgesetz werden

  1. 1. die Richtlinie 94/56/EG über die Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt, ABl. Nr. L 319 vom 12.12.1994 S. 14, und
  2. 2. die Richtlinie 2004/49/EG über die Eisenbahnsicherheit, ABl. Nr. L 164 vom 30.4.2004 S. 44, im Bereich Untersuchung von Unfällen und Störungen,

    umgesetzt.

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