§ 24 PRIKRAF-G

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2005

In-Kraft-Tretens- und Übergangsbestimmung

§ 24

(1) § 24.Das Gesetz tritt mit 1. Jänner 2005 in und mit 31. Dezember 2008 außer Kraft. Der PRIKRAF hat jedenfalls die Verpflichtungen, die vor und während der Geltungsdauer dieses Gesetzes entstanden sind, auch nach dem 31. Dezember 2008 zu erfüllen.

(2) Verfahren vor der Schiedskommission, die bei Außer-Kraft-Treten dieses Gesetzes noch anhängig sind, sind zu Ende zu führen.

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