§ 24 LVG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2017

Abgeltung für mehrtägige Schulveranstaltungen

§ 24.

(1) Der Vertragslehrperson gebührt für die Teilnahme an mindestens zweitägigen Schulveranstaltungen, sofern sie die pädagogisch-inhaltliche Betreuung einer Schülergruppe innehat, eine Abgeltung in Höhe von 39,0 € pro Tag.

(2) Der Vertragslehrperson gebührt für die Leitung einer mehrtägigen Schulveranstaltung mit einer mindestens viertägigen Dauer eine Abgeltung von 191,9 €.

Zuletzt aktualisiert am

02.01.2018

Gesetzesnummer

10008213

Dokumentnummer

NOR40189258

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