7. ABSCHNITT
Rechtsschutz.
A. Ordentliche Rechtsmittel. 1. Berufung.
§ 243.
Gegen Bescheide, die Abgabenbehörden in erster Instanz erlassen, sind Berufungen zulässig, soweit in Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmt ist.
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