§ 23
Veröffentlichung im Internet
§ 23. Die Statistiken sowie nichttechnische Projektzusammenfassungen sind unter der Internetadresse des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung http://www.bmwf.gv.at/ zu veröffentlichen.
Zuletzt aktualisiert am
07.12.2020
Gesetzesnummer
20008178
Dokumentnummer
NOR40146082
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