§ 23 Eich-Zulassungsverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1994

§ 23

Der EWG-Eichstempel besteht aus dem Eichzeichen (gleichzeitig Sicherungszeichen) und dem Jahreszeichen. Diese haben folgendes Aussehen:

  1. 1. Das Eichzeichen für die EWG-Ersteichung besteht aus einem stilisierten „e". Es enthält in der oberen Hälfte das Kennzeichen „A" sowie in der unteren Hälfte die Ordnungszahlen der prüfenden Eichbehörde gemäß § 19 Abs. 2 Z 2:

(Anm.: Eichzeichen nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)

  1. 2. Das Jahreszeichen für die EWG-Ersteichung besteht aus den beiden letzten Ziffern des Jahres der Eichung (JJ) in einer sechseckigen Umrandung:

(Anm.: Jahreszeichen nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)

  1. 3. Eichstempel für die EWG-Ersteichung von Längenmaßen, der an Stelle des Zeichens nach Z 1 und 2 verwendet werden kann:

(Anm.: Eichstempel nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)

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