3. Hauptstück
Ursprungsrisikomethode
§ 235
Bei der Anwendung der Ursprungsrisikomethode berechnet sich der Forderungswert des Derivates durch die Multiplikation des Nominalwertes eines jeden Vertrages mit den folgenden Hundertsätzen:
Ursprungslaufzeit | Zinssatzderivate | Wechselkursderivate und Geschäfte auf Goldbasis |
höchstens ein Jahr | 0,5 vH | 2,0 vH |
mehr als ein Jahr und nicht mehr als zwei Jahre | 1,0 vH | 5,0 vH |
zusätzliche Berücksichtigung eines jeden weiteren Jahres | 1,0 vH | 3,0 vH |
Bei Zinssatzderivaten kann die Ursprungs- oder die Restlaufzeit gewählt werden; die gewählte Laufzeitmethode ist in der Meldung gemäß § 74 Abs. 2 BWG anzumerken.
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