Aufgaben der Gleichbehandlungskommission
§ 232b
Die Kommission hat sich mit allen die Diskriminierung bei der Entgeltfestsetzung (§ 14 Abs. 6) berührenden Fragen zu befassen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Die Kommission hat sich mit allen die Diskriminierung bei der Entgeltfestsetzung (§ 14 Abs. 6) berührenden Fragen zu befassen.
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