2. Unterabschnitt
Modellfunktion Gehobene medizinisch-technische Dienste (MTD);
Modellfunktionen Soziale Arbeit/Sozialer Dienst Fachexperten, Soziale Arbeit/Sozialer Dienst Spezialisten, Soziale Arbeit/Sozialer Dienst Sachbearbeitung;
Modellfunktion Erzieher;
Entlohnungsgruppe k 2 im Entlohnungsschema k: Med.-technischer Dienst, Dienst der Sozialarbeiter, Dienst der Psychotherapeuten, Dienst der Musiktherapeuten, kardiotechnischer Dienst und Dienst der Hebammen;
Entlohnungsgruppe k 3 im Entlohnungsschema k: Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege;
Entlohnungsgruppe k 4 im Entlohnungsschema k: Dienst der Erzieher und der Kindergärtner;
Entlohnungsgruppe k 6 im Entlohnungsschema k: Sanitätshilfsdienst, Altenhelfer, Medizinische Assistenzberufe, Dienst der Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz;
Entlohnungsgruppe k 7 im Entlohnungsschema k: Dienst der Werkstätten- und Betriebsleiter;
Entlohnungsgruppe k 8 im Entlohnungsschema k: Handwerklicher Fachdienst;
Entlohnungsgruppe k 9 im Entlohnungsschema k: Handwerklicher Hilfsdienst
§ 22b
Objektivierungsverfahren
Für Bewerber um freie Planstellen für eine Verwendung der
- a) Modellfunktion Gehobene medizinisch-technische Dienste (MTD),
- b) Modellfunktionen Soziale Arbeit/Sozialer Dienst Fachexperten, Soziale Arbeit/Sozialer Dienst Spezialisten, Soziale Arbeit/Sozialer Dienst Sachbearbeitung,
- c) Modellfunktion Erzieher,
- d) Entlohnungsgruppe k 2 im Entlohnungsschema k: Med.-technischer Dienst, Dienst der Sozialarbeiter, Dienst der Psychotherapeuten, Dienst der Musiktherapeuten, kardiotechnischer Dienst und Dienst der Hebammen,
- e) Entlohnungsgruppe k 3 im Entlohnungsschema k: Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege,
- f) Entlohnungsgruppe k 4 im Entlohnungsschema k: Dienst der Erzieher und der Kindergärtner,
- g) Entlohnungsgruppe k 6 im Entlohnungsschema k: Sanitätshilfsdienst, Altenhelfer, Medizinische Assistenzberufe, Dienst der Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz,
- h) Entlohnungsgruppe k 7 im Entlohnungsschema k: Dienst der Werkstätten- und Betriebsleiter,
- i) Entlohnungsgruppe k 8 im Entlohnungsschema k: Handwerklicher Fachdienst oder
- j) Entlohnungsgruppe k 9 im Entlohnungsschema k: Handwerklicher Hilfsdienst
- hat das Objektivierungsverfahren – sofern nicht § 10 anzuwenden ist – jedenfalls aus folgenden Verfahrensschritten zu bestehen:
- 1. Beurteilung und Analyse der Bewerbungsunterlagen gemäß § 4 Z 1 und § 5;
- 2. Interview gemäß § 4 Z 5 und § 9.
13.01.2022
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