§ 22
Ausweise, die zur Inanspruchnahme einer Fahrpreisermäßigung berechtigen, sind beim Lösen sowie bei der Kontrolle der Fahrkarten unaufgefordert vorzuweisen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 22
Ausweise, die zur Inanspruchnahme einer Fahrpreisermäßigung berechtigen, sind beim Lösen sowie bei der Kontrolle der Fahrkarten unaufgefordert vorzuweisen.
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