§ 22 EU-AHG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2013

Inkrafttreten

§ 22.

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft. Zugleich tritt das EG-Amtshilfegesetz – EG-AHG, BGBl. Nr. 657/1994, außer Kraft. § 7 ist erstmals ab dem 1. Jänner 2015 anzuwenden.

(2) Dieses Bundesgesetz ist auch auf Ersuchen anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2013 gestellt werden, sofern diese zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes noch nicht erledigt sind.

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2018

Gesetzesnummer

20008121

Dokumentnummer

NOR40144741

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