3. ABSCHNITT
Mitgliedschaft zur Bundesschülervertretung Zusammensetzung der Bundesschülervertretung
§ 21.
Der Bundesschülervertretung gehören dreißig Mitglieder an, und zwar:
- 1. die neun Landesschulsprecher aus dem Bereich der allgemeinbildenden höheren Schulen,
- 2. die neun Landesschulsprecher aus dem Bereich der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie der höheren Anstalten der Lehrerbildung und Erzieherbildung,
- 3. die neun Landesschulsprecher aus dem Bereich der Berufsschulen und
- 4. drei Mitglieder aus dem Bereich der Zentrallehranstalten (je ein Mitglied aus dem Bereich der Höheren Internatsschulen des Bundes, aus dem Bereich der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten und des Bundesinstitutes für Heimerziehung in Baden, aus dem Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Schulen).
Zuletzt aktualisiert am
13.07.2018
Gesetzesnummer
10009722
Dokumentnummer
NOR12122945
alte Dokumentnummer
N7199011841J
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