Ausbildung für den Diätdienst und ernährungsmedizinischen Beratungsdienst
§ 21.
Die Ausbildung für den Diätdienst und ernährungsmedizinischen Beratungsdienst dauert drei Jahre. Sie umfaßt eine theoretische und praktische Ausbildung insbesondere auf nachstehend angeführten Gebieten:
- 1. Erste Hilfe und Verbandslehre;
- 2. Anatomie;
- 3. Physiologie;
- 4. Patophysiologie;
- 5. Pathologie;
- 6. Allgemeine Hygiene und Umweltschutz;
- 7. Lebensmittelhygiene;
- 8. Chemie;
- 9. Ernährungslehre;
- 10. Ernährung des gesunden Säuglings und Kleinkindes;
- 11. Lebensmittelkunde;
- 12. Lebensmittelrecht;
- 13. Diätetik;
- 14. Diättherapie im Säuglings- und Kleinkindalter;
- 15. Energie- und Nährstoffberechnungen;
- 16. Planung, Auswahl, Gestaltung und Herstellung von Kost für Gesunde und Kranke;
- 17. Einfache Laboruntersuchungsmethoden;
- 18. Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Buchhaltung und Kalkulation;
- 19. Spezielle Betriebs- und Wirtschaftsführung in der Küche;
- 20. Grundzüge der Pharmakologie;
- 21. Theoretische und praktische Grundlagen der Pädagogik, Gesprächsführung sowie Beratungstechnik und Präsentationstechnik;
- 22. Berufskunde und Berufsethik;
- 23. Psychologie;
- 24. Grundzüge des Sanitäts-, Arbeits- und Sozialrechtes;
- 25. Grundzüge der Betriebsführung im Krankenhaus;
- 26. Elektronische Datenverarbeitung, medizinische Informatik, Statistik und Dokumentation;
- 27. Medizinisches Englisch;
- 28. Theoretische und praktische Einführung in die Krankenpflege.
Schlagworte
Säuglingsalter, Energieberechnung, Betriebsführung, Arbeitsrecht, Sanitätsrecht
Zuletzt aktualisiert am
06.12.2017
Gesetzesnummer
10010701
Dokumentnummer
NOR12135902
alte Dokumentnummer
N8199221741J
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