Außerkrafttreten
§ 21
Mit dem 1. Mai 1993 tritt das Bundesgesetz betreffend das Verbot des Einbringens von gefährlichen Gegenständen in Zivilluftfahrzeuge, BGBl. Nr. 294/1971, außer Kraft.
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Außerkrafttreten
§ 21
Mit dem 1. Mai 1993 tritt das Bundesgesetz betreffend das Verbot des Einbringens von gefährlichen Gegenständen in Zivilluftfahrzeuge, BGBl. Nr. 294/1971, außer Kraft.
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