9. Teil
Inkrafttreten
§ 21.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.
(2) Die gemäß § 20 Abs. 4 von den Regelzonenführern durchzuführende Übermittlung der Daten gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 und § 7 Abs. 1 Z 2 hat spätestens ab dem 30. Juni 2017 zu erfolgen. Bis dahin sind diese Daten von den Bilanzgruppenverantwortlichen an die E-Control zu übermitteln.
(3) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Elektrizitäts-Energielenkungsdaten-Verordnung 2014, E-EnLD-VO 2014, BGBl. II Nr. 152/2014, außer Kraft. Sie ist jedoch auf anhängige Meldepflichten für den Zeitraum vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2016 weiterhin anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
19.07.2022
Gesetzesnummer
20009750
Dokumentnummer
NOR40188913
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)