§ 20 PSK-G

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1970

§ 20

§ 20. Die Bedingungen für den Geschäftsverkehr zwischen der Österreichischen Postsparkasse und deren Kunden sind in Geschäftsbestimmungen enthalten, die im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung'' kundzumachen sind.

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