jetzt § 157
Zahlungsvereinbarung
§ 200a.
Die Aufschiebung der Exekution wegen einer Zahlungsvereinbarung nach § 45a ist bis zum Beginn der Versteigerung möglich.
jetzt § 157
Schlagworte
Ratenvereinbarung, Stundung
Zuletzt aktualisiert am
31.05.2021
Gesetzesnummer
10001700
Dokumentnummer
NOR40041569
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