§ 1c.
Der Faktor Geschlecht darf – vorbehaltlich des § 18f Abs. 7 VAG – nicht zu unterschiedlichen Prämien oder Leistungen für Frauen und Männer führen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 1c.
Der Faktor Geschlecht darf – vorbehaltlich des § 18f Abs. 7 VAG – nicht zu unterschiedlichen Prämien oder Leistungen für Frauen und Männer führen.
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