§ 1a Psychotherapiegesetz

Alte FassungIn Kraft seit 25.4.2014

Umsetzung von Unionsrecht

§ 1a.

Durch dieses Bundesgesetz werden

  1. 1. die Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, ABl Nr. L 88 vom 4.4.2011 S. 45, sowie
  2. 2. die Richtlinie 2011/95/EU über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Person mit Anspruch auf internationalem Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes, ABl. Nr. L 337 vom 20.12.2011 S. 9,

    in österreichisches Recht umgesetzt.

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