§ 1a Anti-Doping-BG 2007

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2010

Begriffsbestimmungen

§ 1a.

Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeuten:

  1. 1. Betreuungspersonen: Sämtliche Personen, die Sportler betreuen, insbesondere Ärzte, Trainer, Physiotherapeuten, Masseure und Manager;
  2. 2. BSO: Österreichische Bundes-Sportorganisation;
  3. 3. CAS: Court of Arbitration for Sports;
  4. 4. Dopingkontrolle: Alle Handlungen von der Benachrichtigung des Sportlers von der Probennahme, die Probennahme, Bearbeitung der Proben bis zur Beförderung der Proben zum Labor;
  5. 5. Dopingkontrollplan: Plan, in dem die aufgrund der zur Verfügung stehenden Mitteln insgesamt möglichen Dopingkontrollen auf die einzelnen Sportarten/Sportdisziplinen entsprechend der Anzahl der Sportler, der Grundstruktur der Saison, der allgemeinen Wettkampfpläne und Trainingsmuster, des relativen Nutzens von Trainings- und Wettkampfkontrollen sowie dem Dopingrisiko und muster der jeweiligen Sportart/Sportdisziplin aufgeteilt werden;
  6. 6. Dopingkontrollstation: Ort, an dem die Probennahme erfolgt;
  7. 7. Dopingkontrollverfahren: Alle Schritte von der Auswahl der Sportler für die Dopingkontrollen bis zum Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens;
  8. 8. Internationaler Sportfachverband: Nichtregierungsorganisation, die für eine oder mehrere Sportarten auf internationaler Ebene zuständig ist;
  9. 9. Internationale Wettkampfveranstaltung (Internationale Meisterschaft): Wettkampfveranstaltung, bei der das Internationale Olympische Comité (IOC), das Internationale Paralympische Comité (IPC), ein internationaler Sportfachverband als Veranstalter auftritt oder die technischen Funktionäre der Wettkampfveranstaltung benennt;
  10. 10. Mannschaftssportart: Sportart, in der das Auswechseln von Spielern während eines Wettkampfes erlaubt ist;
  11. 11. Meldepflichtverletzung: Versäumnis des Sportlers des Nationalen Testpools, seine Daten zur Erreichbarkeit und zum Aufenthalt der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung pflichtgemäß zu melden;
  12. 12. Normabweichendes Analyseergebnis: Protokoll eines von der WADA akkreditierten Labors, in dem in einer Körpergewebs- oder Körperflüssigkeitsprobe das Vorhandensein eines verbotenen Wirkstoffes, seiner Metaboliten oder Marker (einschließlich erhöhter endogener Substanzen) oder die Anwendung einer verbotenen Methode festgestellt wird;
  13. 13. Probe: Biologisches Material, das im Zuge des Dopingkontrollverfahrens für die Laboruntersuchung entnommen wird;
  14. 14. Probennahme: Alle aufeinander folgenden Handlungen, die den Sportler von der Benachrichtigung bis zum Verlassen der Dopingkontrollstation nach Abgabe der Probe(n) direkt betreffen;
  15. 15. Sportler: Personen,
  1. a. die Mitglieder oder Lizenznehmer einer Sportorganisation oder einer ihr zugehörigen Organisation sind oder offensichtlich beabsichtigen, dies zu werden, oder
  2. b. die an Wettkämpfen, die von einer Sportorganisation oder von einer ihr zugehörigen Organisation veranstaltet oder aus Bundessportförderungsmittel gefördert werden, teilnehmen;
  1. 16. Sportorganisation: Österreichisches Olympisches Comité – ÖOC, Österreichisches Paralympisches Committee ÖPC, Bundessportfachverbände; Österreichischer Behindertensportverband;
  2. 17. Testpool: Gruppe von Spitzensportlern, die für Wettkampf- und Trainingskontrollen nach bestimmten Kriterien zusammengestellt wird;
  3. 18. Trainingskontrolle (Out-of-Competition): Dopingkontrollverfahren, das nicht im Zusammenhang mit einem Wettkampf erfolgt;
  4. 19. Unzulässige Einflussnahme auf das Dopingkontrollverfahren: Alle Handlungen und Beteiligungen an Handlungen, um die Einleitung von Dopingkontrollverfahren zu verhindern oder Ergebnisse von Dopingkontrollen zu verändern;
  5. 20. Versäumte Kontrolle (Missed Test): Versäumnis des Sportlers, an dem Ort und zu der Zeit innerhalb des 60-minütigen Zeitfensters, das er für diesen Tag angegeben hat, für eine Dopingkontrolle zur Verfügung zu stehen;
  6. 21. WADA: World Anti-Doping Agency;
  7. 22. Wettkampf: Einzelnes Rennen, einzelner Kampf, einzelnes Spiel oder ein bestimmter athletischer Wettbewerb;
  8. 23. Wettkampfveranstaltung (Meisterschaft): Reihe einzelner Wettkämpfe, die gemeinsam von einem Veranstalter durchgeführt werden.

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