§ 1.
(1) Diese Verordnung regelt die Zuordnung von Dienstgraden von Soldaten, die dem Bundesheer auf Grund eines Dienstverhältnisses angehören, während einer Entsendung nach § 1 des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG), BGBl. I Nr. 38/1997.
(2) Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.
Zuletzt aktualisiert am
05.12.2017
Gesetzesnummer
20004793
Dokumentnummer
NOR40079205
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