Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 1.
Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist auf der A 10 Tauern Autobahn
- 1. auf der Richtungsfahrbahn Villach (Fahrtrichtung Süden) zwischen dem Knoten Salzburg (Abzweigung der A 10 Tauern Autobahn von der A 1 West Autobahn) und dem Knoten Pongau
- a) am Freitag 20. Dezember 2024 und am Freitag 3. Jänner 2025 sowie an allen Freitagen vom 17. Jänner 2025 bis einschließlich 28. März 2025 jeweils in der Zeit von 13 bis 19 Uhr und
- b) am Samstag 21. Dezember 2024 und am Samstag 4. Jänner 2025 sowie an allen Samstagen vom 18. Jänner 2025 bis einschließlich 29. März 2025 jeweils in der Zeit von 7 bis 15 Uhr;
- 2. auf der Richtungsfahrbahn Salzburg (Fahrtrichtung Norden) zwischen der Anschlussstelle Rennweg und der Anschlussstelle Golling
- a) am Freitag 3. Jänner 2025 sowie an allen Freitagen vom 7. Februar 2025 bis einschließlich 28. Februar 2025 jeweils in der Zeit von 13 bis 19 Uhr und
- b) am Samstag 4. Jänner 2025 sowie an allen Samstagen vom 18. Jänner 2025 bis einschließlich 29. März 2025 jeweils in der Zeit von 7 bis 15 Uhr,
- verboten.
Zuletzt aktualisiert am
19.12.2024
Gesetzesnummer
20012790
Dokumentnummer
NOR40267333
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)