§ 1 Winterfahrverbotskalender 2024

Alte FassungIn Kraft seit 09.1.2024

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 1.

Mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und mit Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist das Fahren an allen Samstagen vom 13. Jänner 2024 bis einschließlich 9. März 2024 in der Zeit von 7 bis 15 Uhr auf der A 12 Inntalautobahn und der A 13 Brennerautobahn verboten, wenn das Ziel der Fahrt

  1. 1. in Italien oder in einem Land, das über Italien erreicht werden soll, oder
  2. 2. in Deutschland oder in einem Land, das über Deutschland erreicht werden soll,

liegt.

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2024

Gesetzesnummer

20012485

Dokumentnummer

NOR40259271

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