§ 1 Winterfahrverbotskalender 2020

Alte FassungIn Kraft seit 31.12.2019

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 1.

Mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und mit Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist das Fahren an allen Samstagen vom 4. Jänner 2020 bis einschließlich 14. März 2020 in der Zeit von 7 bis 15 Uhr auf der A 12 Inntalautobahn und der A 13 Brenner Autobahn verboten, wenn das Ziel der Fahrt

  1. 1. in Italien oder in einem Land, das über Italien erreicht werden soll, oder
  2. 2. in Deutschland oder in einem Land, das über Deutschland erreicht werden soll,

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2023

Gesetzesnummer

20010891

Dokumentnummer

NOR40220476

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