Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 1.
Mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und mit Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist das Fahren an allen Samstagen vom 5. Jänner 2019 bis einschließlich 16. März 2019 in der Zeit von 7 bis 15 Uhr auf der A 12 Inntalautobahn und der A 13 Brenner Autobahn verboten, wenn das Ziel der Fahrt
- 1. in Italien oder in einem Land, das über Italien erreicht werden soll, oder
- 2. in Deutschland oder in einem Land, das über Deutschland erreicht werden soll,
- liegt.
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2023
Gesetzesnummer
20010540
Dokumentnummer
NOR40211262
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