Jahresmeldungen
§ 1.
Der FMA sind jährlich zum Bilanzstichtag vorzulegen:
- 1. die Posten des Jahresabschlusses mit Aufgliederungen zu einzelnen Positionen,
- 2. einzelne Bestands- und Erfolgsposten, aufgegliedert nach Versicherungszweigen; in der Lebensversicherung nach Versicherungsarten und Tarifen und in der Krankenversicherung nach Tarifen und Tarifgruppen,
- 3. Angaben zu Vermögenswerten, insbesondere zu Bilanz- und Zeitwerten, zu Erträgen und Aufwendungen, zu den in der Anlage zu § 1 definierten Vermögenswertspezifikationen (Complementary Identification Codes – CIC) sowie zu Bewertungsgrundsätzen, jeweils unterteilt bezüglich der dem Deckungsstock gewidmeten und der sonstigen Vermögenswerte,
- 4. Angaben zur Übertragung von Vermögenswerten auf eine andere Bilanzabteilung gemäß § 141 VAG 2016,
- 5. Angaben zu versicherungstechnischen Rückstellungen, insbesondere mit Aufgliederungen zur Deckungsrückstellung,
- 6. Risikogewinne und –verluste aus dem versicherungstechnischen Ergebnis,
- 7. Ermittlung der Abwicklungsergebnisse bzw. die Abwicklungsergebnisse in einzelnen Versicherungszweigen, insbesondere auch nach Jahrgängen aufgegliedert,
- 8. Angaben zur Mitversicherung und zu übernommener und abgegebener Rückversicherung,
- 9. Angaben zur Liquidität,
- 10. statistische Daten, insbesondere über die Versicherungsverträge und Polizzen, die Versicherungsfälle, die Versicherungssummen und die Beschäftigten,
- 11. Kennziffer der juristischen Person gemäß den Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) für die Verwendung der Legal Entity Identifier (LEI), EIOPA-BoS-14-026,
- 12. Angaben zu Anteilen von verbundenen Unternehmen und von Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.
Schlagworte
Bestandsposten, Bilanzwert
Zuletzt aktualisiert am
20.12.2019
Gesetzesnummer
20009239
Dokumentnummer
NOR40173429
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)