Statuten der Haselbach-Genossenschaft
§ 1
Name, Zweck und Sitz
Die den Namen Haselbach-Genossenschaft führende Wassergenossenschaft bezweckt:
- 1. Die Beschaffung der Interessentenbeiträge zu der gemäß Gesetzes vom 30. Mai 1911, L. G. Bl. Nr. 56, durchzuführenden Regulierung des Haselbaches in der Strecke Waidring und zu den im Interesse dieser Regulierung auszuführenden Wildbachverbauungen.
- 2. Die Mitwirkung bei Ausführung dieses Unternehmens nach Maßgabe der Vollzugsverordnung zum obigen Gesetze.
- 3. Die Erhaltung dieser Regulierungsanlage und der zugehörigen Wildbachverbauungen.
Der Sitz der Genossenschaft ist in Waidring in Tirol.
Schlagworte
LGBl. Nr. 56/1911
Zuletzt aktualisiert am
01.06.2017
Gesetzesnummer
10010175
Dokumentnummer
NOR40046009
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)