Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.
§ 1.
Die Bezüge aus der Tätigkeit als Lehrbeauftragte(r) an Universitäten, Hochschulen, Pädagogischen Akademien sind unabhängig vom zeitlichen Ausmaß des Lehrauftrages Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 25 Abs. 1 lit. a EStG 1988.
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2019
Gesetzesnummer
10005058
Dokumentnummer
NOR40011093
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