§ 1 Verordnung - BMF-BGBl 1992/642

Alte FassungIn Kraft seit 10.10.1992

Wert der vollen freien Station

§ 1.

(1) Der Wert der vollen freien Station beträgt für 1992 2 400 S monatlich, ab 1. Jänner 1993 2 700 S monatlich. In diesen Werten sind enthalten:

(2) Wird die volle freie Station nicht nur dem Arbeitnehmer, sondern auch seinen Familienangehörigen gewährt, so erhöhen sich die genannten Beträge

(3) Werden im Zusammenhang mit der Gewährung der vollen freien Station Kostenersätze durch den Arbeitnehmer geleistet, vermindert sich der Betrag von 2 400 S bzw. 2 700 S um den entsprechenden Anteilswert im Sinne des Abs. 1.

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2018

Gesetzesnummer

10004753

Dokumentnummer

NOR12051870

alte Dokumentnummer

N3199223107J

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