Lehrberuf in der Vermessungstechnik
§ 1.
In der Vermessungstechnik wird der Lehrberuf Vermessungstechniker mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren eingerichtet.
Zuletzt aktualisiert am
05.07.2024
Gesetzesnummer
10007984
Dokumentnummer
NOR12090478
alte Dokumentnummer
N5199852093L
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