§ 1 Verleihung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters“ und über den akademischen Grad Master of Science“, Lehrgang Coaching“, Europäische Ausbildungsakademie, Mödling

Alte FassungIn Kraft seit 01.8.2005

§ 1.

Die Europäische Ausbildungsakademie in Mödling ist berechtigt, den Lehrgang „Coaching“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leitung des Lehrganges „Coaching“ hat den Absolventinnen und Absolventen dieses Lehrganges den akademischen Grad „Master of Science“, abgekürzt „MSc“, zu verleihen.

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2025

Gesetzesnummer

20004199

Dokumentnummer

NOR40066486

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