§ 1.
Die Ausfuhr von Kriegsmaterial sowie von zivilen Waffen und ziviler Munition in die Republik Haiti wird untersagt. Dies gilt nicht für die Ausfuhr solcher Gegenstände, die vom Ausschuß des Sicherheitsrates nach Resolution 841 (1993) genehmigt wurde.
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2025
Gesetzesnummer
10001296
Dokumentnummer
NOR12014832
alte Dokumentnummer
N1199421712L
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