§ 1 UnternehmensgruppenV

Alte FassungIn Kraft seit 26.2.2005

§ 1

Die folgenden Bestimmungen regeln die Zuständigkeit für Körperschaften, die in einer Unternehmensgruppe im Sinne des § 2 vereinigt sind.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)