§ 1.
Die Darstellung der Leistungsangebote im Sinn des § 1 Abs. 1 Z 1 des Transparenzdatenbankgesetzes 2012 hat unter transparenzportal.gv.at zu erfolgen. Die Abfrage ist öffentlich und an keine spezielle Berechtigung gebunden.
Zuletzt aktualisiert am
08.11.2019
Gesetzesnummer
20010187
Dokumentnummer
NOR40201476
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)