§ 1 Studienversuche Klavierkammermusik (Kurzstudium) und Klavier-Vokalbegleitung (Kurzstudium)

Alte FassungIn Kraft seit 21.2.1992

Einrichtung

§ 1.

Die Kurzstudien Klavierkammermusik und Klavier-Vokalbegleitung sind als Studienversuche an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien und an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Graz einzurichten. Die Studienversuche beginnen mit dem auf die Kundmachung der Studienpläne folgenden Wintersemester und enden mit Ablauf der im § 2 angeführten Studiendauer.

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2025

Gesetzesnummer

10009808

Dokumentnummer

NOR12123808

alte Dokumentnummer

N7199219044J

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