Einrichtung
§ 1.
Die Kurzstudien Klavierkammermusik und Klavier-Vokalbegleitung sind als Studienversuche an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien und an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Graz einzurichten. Die Studienversuche beginnen mit dem auf die Kundmachung der Studienpläne folgenden Wintersemester und enden mit Ablauf der im § 2 angeführten Studiendauer.
Zuletzt aktualisiert am
01.09.2025
Gesetzesnummer
10009808
Dokumentnummer
NOR12123808
alte Dokumentnummer
N7199219044J
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