Einrichtung
§ 1.
(1) Der Studienversuch Fertigungsautomatisierung ist an der Technischen Universität Graz aufbauend ab dem Wintersemester 1992/93 für die Dauer von vier Semestern einzurichten.
(2) Das Studium der Fertigungsautomatisierung dient als interdisziplinärer Studiengang der postsekundären, an den Bedürfnissen der Praxis orientierten Berufsausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage.
Zuletzt aktualisiert am
10.10.2025
Gesetzesnummer
10009833
Dokumentnummer
NOR12125641
alte Dokumentnummer
N7199441330J
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