§ 1 Statistik - Weinernte, Weinvorräte, Weinlagerraum, Weingartenfläche

Alte FassungIn Kraft seit 31.7.1982

§ 1.

(1) Das Österreichische Statistische Zentralamt hat im Jahre 1982 eine Erhebung der Weingartenflächen, der Weinernte, der Weinvorräte und des Weinlagerraumes durchzuführen.

(2) Stichtag für diese Erhebung ist der 30. November 1982.

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2018

Gesetzesnummer

10005530

Dokumentnummer

NOR12060741

alte Dokumentnummer

N4198219455S

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