§ 1.
(1) Das Österreichische Statistische Zentralamt hat im Jahre 1982 eine Erhebung der Weingartenflächen, der Weinernte, der Weinvorräte und des Weinlagerraumes durchzuführen.
(2) Stichtag für diese Erhebung ist der 30. November 1982.
Zuletzt aktualisiert am
15.03.2018
Gesetzesnummer
10005530
Dokumentnummer
NOR12060741
alte Dokumentnummer
N4198219455S
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