§ 1 Statistik - Weinernte, Weinvorräte, Weinlagerkapazität

Alte FassungIn Kraft seit 18.8.1983

§ 1.

(1) Das Österreichische Statistische Zentralamt hat im Jahre 1983 eine Erhebung der Weinernte, der Weinvorräte und der Weinlagerkapazität durchzuführen.

(2) Stichtag für diese Erhebung ist der 30. November 1983.

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2018

Gesetzesnummer

10005549

Dokumentnummer

NOR12060956

alte Dokumentnummer

N4198313705S

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