§ 1.
(1) Der im Bereich der Gemeinden Eggendorf, Ebenfurth, Sollenau, Pottendorf und Tattendorf gelegene Übungsplatz Großmittel wird, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, zum Sperrgebiet erklärt.
(2) Die Grenzen dieses Sperrgebietes sind durch eine rote Linie gekennzeichnet
- 1. in einem Ausschnitt der Österreichischen Karte im Maßstab 1 : 25000 (ÖK 25 V), Blatt Nr.76 Wiener Neustadt und Nr.77 Eisenstadt,
- 2. in sieben Katasterplänen, Blatt Nr.1 bis 4 jeweils im Maßstab 1 : 5000 und Blatt Nr.5 bis 7 jeweils im Maßstab 1 : 1000 bzw. 1 : 2000, und
- 3. in einem Zusatzblatt (bestehend aus Ausschnitten der Österreichischen Karte im Maßstab 1 : 25000, der Blätter Nr.1 und 4 sowie des Blattes 5, Detail A).
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