Regelungsgegenstand
§ 1.
Diese Verordnung bestimmt das Verfahren der Kostenwälzung, Vorgaben hinsichtlich der Netzebenenzuordnung der Anlagen, der Verrechnungsmodalitäten der Systemnutzungsentgelte, besondere Vorschriften für temporäre Anschlüsse, die Ausgleichszahlungen zwischen den Netzbetreibern eines Netzbereichs sowie die folgenden Systemnutzungsentgelte:
- 1. Netznutzungsentgelt;
- 2. Netzverlustentgelt;
- 3. Netzbereitstellungsentgelt;
- 4. Systemdienstleitungsentgelt;
- 5. Entgelt für Messleistungen;
- 6. Entgelt für sonstige Leistungen.
Zuletzt aktualisiert am
27.12.2017
Gesetzesnummer
20007613
Dokumentnummer
NOR40134666
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