§ 1 Sicherheitserklärungs-Verordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.5.2000

Artikel I

§ 1

Außer in den Fällen der §§ 2 und 3 haben Sicherheitserklärungen einschließlich der Zustimmungserklärung nach dem Muster der Anlage A zu erfolgen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)