§ 1 Section Control-Messstreckenverordnung Tunnel Wald-Pretallerkogel 2016

Alte FassungIn Kraft seit 14.10.2016

§ 1.

Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird für beide Fahrtrichtungen der Abschnitt zwischen km 101,023 und km 105,772 der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Voralpenkreuz der A 9 Pyhrn Autobahn festgelegt.

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2017

Gesetzesnummer

20009659

Dokumentnummer

NOR40187080

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