§ 1 Section Control-Messstreckenverordnung S33 Knoten St. Pölten – St. Pölten Nord

Alte FassungIn Kraft seit 23.8.2021

§ 1.

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden – bei teilweiser Führung des Verkehrs im Gegenverkehr – folgende Abschnitte der S33 Kremser Schnellstraße festgelegt:

  1. 1. für die Fahrtrichtung Knoten St. Pölten der Abschnitt
  1. 2. für die Fahrtrichtung Krems der Abschnitt der Richtungsfahrbahn Krems zwischen k 2,745 und km 6,725.

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2021

Gesetzesnummer

20011573

Dokumentnummer

NOR40235303

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